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unbestimmter Beschlussantrag bei baulicher Veränderung führt zur Aufhebung des Beschlusses
OLG Düsseldorf, AZ: I 3 Wx 44/08, 26.05.2008
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Beschließt die Wohnungseigentümergemeinschaft eine bauliche Veränderung, so ist der Beschluss wegen Unbestimmtheit anfechtbar, wenn die genauen Maße nicht im Beschluss angegeben sind.

Umstände außerhalb des protokollierten Inhalts dürfen nur herangezogen werden, wenn sie nach den besonderen Verhältnissen des Einzelfalls für jedermann ohne weiteres erkennbar sind.

Fehlt einem Beschluss der Eigentümerversammlung danach die erforderliche Klarheit und Bestimmtheit, so ist dieser nichtig oder anfechtbar. Letzteres ist anzunehmen, wenn der Beschluss eine durchführbare Regelung noch erkennen lässt
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Anfechtung Beschluss Verwalter Rechtsanwalt Frank Dohrmann Eigentümerversammlung bauliche Veränderung Bestimmtheit Wohnungseigentümer Unbestimmtheit Beschlussfassung WEG