Neuste Urteile
Hat die Sachverständige die Kostenentwicklung nicht überwacht und rechtzeitig gemäß § 407a Abs.4 S.2 ZPO die erhebliche Kostenunterdeckung dem Gericht vor Entstehung der Kosten mitgeteilt hat, besteht kein Anspruch auf Erhöhung der Gebühren.
Besteht eine Anzeigepflicht des Sachverständigen und verletzt der Sachverständige diese Pflicht, so führt diese Pflichtverletzung nicht sofort zur Gebührenkürzung. Zuvor muss noch eine Kausalitätsprüfung in der Richtung angestellt werden, ob die unterlassene Anzeige des Sachverständigen, wäre sie erfolgt, tatsächlich Einfluss auf die Beweisaufnahme gehabt hätte.
AG Essen-Borbeck, AZ: 24 H 3/25, 25.03.2026
Die fortlaufende unpünktliche Mietzahlung kann dabei einen Kündigungsgrund gem. 543 Abs. 1 S. 2 BGB darstellen.
Dabei muss der Mieter zuvor abgemahnt worden sein, wobei eine bereits früher ausgesprochene Kündigung wegen unpünktlichger Mietzahlungen als Abmahnung ausgelegt werden kann.
AG Essen, AZ: 138 C 288/25, 17.03.2026
Die Bestellung eines nicht zertifizierten Verwalters stellt daher grundsätzlich eine Maßnahme dar, die den Anforderungen ordnungsgemäßer Verwaltung nicht entspricht.
Die in § 19 Abs. 2 Nr. 6 WEG normierte Ausnahmeregelung greift nur, wenn alle drei Voraussetzungen (weniger als 9 Eigentümer, Verwalter aus Reihen der Eigentümergemeinschaft und 2/3-Mehrheit) kumulativ vorliegen.
AG Wesel, AZ: 4 C 194/25, 09.03.2026
Nach § 529 Abs. 1 Nr. 1 ZPO hat das Berufungsgericht seiner Verhandlung und Entscheidung die vom Gericht des ersten Rechtszugs festgestellten Tatsachen zu Grunde zu legen, soweit nicht konkrete Anhaltspunkte Zweifel an der Richtigkeit und Vollständigkeit der entscheidungserheblichen Feststellungen begründen und deshalb eine erneute Feststellung gebieten.
LG Bochum, AZ: I-11 S 59/25, 24.02.2026
Ein Sondernutzungsrecht beinhaltet die Befugnis des jeweils berechtigten Wohnungseigentümers, die anderen Wohriungseigentümer von der Nutzung auszuschließen und gleicht insofern dem Sondereigentum.
Es ist in Ausnahmesituationen denkbar, und wurde auch von der Rechtsprechung anerkannt, dass die Sozialbindung des Eigentums nach Art 14 Abs. 2 GG und die dem Wohnungseigentumsrecht innewohnenden Rücksichtnahme und Treuepflichten als immanente Schranke eine Nutzung einer SondereigentumsfIäche durch andere Wohnungseigentümer erlaubt.
AG Gelsenkirchen, AZ: 205 C 93/25, 30.01.2026
Das Ablehnungsrecht eines Richters ist verwirkt, wenn eine Partei trotz Kenntnis eines vermeintlichen Ablehnungsgrundes in sachbezogener Weise vor dem ihr abgelehnten Richter in Form von Stellungnahmen und einem Klageabweisungsantrag in der mündlichen Verhandlung agiert hat.
AG Gladbeck, AZ: 11 C 114/23, 10.12.2025
Begehrt ein Wohnungseigentümer eine bauliche Veränderung, muss er vor Beschlussfassung genau den Umfang und das Ausmaß der begehrten Änderung, ggfls. unter Vorlage von Planungsskizzen, Zeichnungen und Baubeschreibungen, bezeichnen, aus denen hervorgeht, was konkret Gegenstand der baulichen Veränderung sein soll.
Ein Beschluss, der nur die Genehmigung des "Ausbaus des Spitzbodens zu Wohnzwecken" zum Inhalt hat, ohne weitere Angaben zu dem konkreten Bauvorhaben anzugeben ist zu unbestimmt und somit nichtig.
AG Bottrop, AZ: 20 C 27/25, 21.11.2025
Wird der Vertreter eines Wohnungseigentümers auf der Versammlung nicht zugelassen, sind alle Beschlüsse anfechtbar. Eine Nichgtigkeit kommt nicht in Betracht, wenn der Ausschluss nicht in der Person des Eigentümers, sondern in der Personen des Vertreters liegt (sehr str.).
AG Herne, AZ: 28 C 3/25, 11.11.2025