Neuste Urteile
Aus § 19 Abs. 2 Nr. 6 WEG ergibt sich nicht nur ein Anspruch auf Bestellung eines Verwalters als Anspruch auf ordnungsmäßige Verwaltung gem. § 18 Abs. 2 WEG, sondern auch, dass nach Maßgabe des § 19 Abs. 2 Nr. 6 WEG der Hausverwalter im Sinne von § 26 a WEG zertifiziert sein muss.
Lehnt die Mehrheit der Eigentümer die Abberufung eines bestellten, aber nicht zertifizierten Verwalters ab, kann die Abberufung im Wege der Beschlussersetzungsklage geltend gemacht werden.
AG Hannover, AZ: 483 C 611 6/24, 21.05.2025
Erkennt die beklagte Partei den Klageanspruch an, ist für die Kostenentscheidung nach § 93 ZPO grundsätzlich nicht zu prüfen, ob die Klage im Zeitpunkt des Anerkenntnisses schlüssig und begründet war.
Ist nach einem sofortigen Anerkenntnis des Beklagten streitig, ob er Veranlassung zur Erhebung der Klage gegeben hat, so trifft ihn die Beweislast für die fehlende Klageveranlassung.
LG Essen, AZ: 2 O 430/24, 08.05.2025
Aus der Begründetheit der Hilfswiderklage des Mieters auf Herausgabe der Wohnung folgt die Unbegründetheit der Klage auf Wiedereinräumung des Besitzes. Dies ergibt sich bei einer sogenannten petitorischen Widerklage, mit welcher die Beklagte ihr Eigentumsrecht geltend macht, aus der analogen Anwendung von § 864 Abs. 2 BGB.
Gemäß § 864 Abs. 2 BGB erlischt der Besitzanspruch, wenn nach der Verübung der verbotenen Eigenmacht durch rechtskräftiges Urteil festgestellt wird, dass dem Täter ein Recht an der Sache zusteht, vermöge dessen er die Herstellung eines seiner Handlungsweise entsprechenden Besitzstand verlangen kann.
AG Bottrop, AZ: 12 C 11/25, 05.05.2025
Lediglich ein unberechtigter Verweis aus dem Versammlungslokal oder der unberechtigte Ausschluss eines Vertreters oder Beraters kann nicht nur die Anfechtbarkeit eines Beschlusses begründen, sondern zur Nichtigkeit aller auf der Versammlung gefassten Beschlüsse führen.
Macht die Teilungserklärung die Gültigkeit der Beschlüsse der Wohnungseigentümer von der Protokollierung und der Unterzeichnung durch den Verwalter und zwei von der Versammlung bestimmten Wohnungseigentümern abhängig, ist in der Versammlung aber nur der Verwalter anwesend, der zugleich Eigentümer ist, genügt es, wenn er das Protokoll unterzeichnet.
LG Dortmund, AZ: 1 S 194/24, 29.04.2025
Ein Mieter ist dann nicht mehr zur Minderung der Miete berechtigt, wenn die Mängel durch ihn zu vertreten sind, er die Beseitigung schuldhaft verhindert oder mutwillig erschwert.
Gleiches gilt, wenn der Mieter es unterlassen hat, nach Erhalt eines Kostenvorschusses die Mängelbeseitigung zügig auszuführen.
AG Bottrop, AZ: 8 C 39/23, 24.04.2025
Eine Mitteilung per SMS an den Vermieter über einen Stromausfall ist unzureichend, wenn der Vermieter die SMS nicht zur Kenntnis genommen hat.
Der Mieter muss sich vielmehr telefonisch oder persönlich mit dem Vermieter in Verbindung setzen, um sicherzustellen, dass den Vermieter die Nachricht auch tatsächlich erreicht.
AG Bottrop, AZ: 8 C 88/25, 24.04.2025
Ein Rechtsstreit über ein vom Vermieter ausgesprochenes Hausverbot gegenüber einem Besucher der vermieteten Wohnung ist mit einem Streitwert von mindestens 3.000,00 EUR bis 5.000,00 EUR festzusetzen.
LG Essen, AZ: 15 T 54/25, 16.04.2025
§ 78b ZPO setzt voraus, dass die Partei trotz aller zumutbaren Bemühungen schuldlos keinen Anwalt gefunden hat, der zur Vertretung bereit ist und die Rechtsverteidigung nicht als mutwillig oder als aussichtslos erscheint.
Die Darlegung, es habe sich ein aus Anwältinnen und Anwälten bestehendes kriminelles Kartell im Umkreis von 100 bis 120 km gebildet, ist nicht ausreichend
substantiiert.
LG Essen, AZ: 11 O 266/24, 01.04.2025