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Neuste Urteile

Ein Wohnungseigentümer hat einen Anspruch darauf, sämtliche Verwaltungsunterlagen der Gemeinschaft einzusehen.

Soweit Unterlagen betroffen sind, welche der Hausverwaltung in digitaler Form vorliegen, dürfte von Erfüllung auszugehen sein.

Voraussetzung für die Verhängung eines Zwangsgeldes ist, dass die zu erzwingende Handlung dem Schuldner auch möglich ist.
LG Dortmund, AZ: 9 T 310/24, 10.10.2024
Undichte Fenster stellen grundsätzlich einen Mangel der Mietsache dar, vor allem dann, wenn erhebliche Zuglufterscheinungen vorliegen.

Insoweit hängt die hinzunehmende Luftdurchlässigkeit der Wohnung vom Baualter des Gebäudes und der Gültigkeit der jeweiligen Norm seinerzeit ab.

Für den Fall, dass das Einhalten älterer technischer Normen dennoch zu Gesundheitsbeeinträchtigungen führen könnte, dürfte trotz Einhaltung dieser Normen ein Mangel vorliegen.
AG Bottrop, AZ: 8 C 172/23, 10.10.2024
§ 47 NachbG regelt nicht nur die Einhaltung eines Grenzabstandes, sondern beinhaltet auch einen Anspruch auf Zurückschneiden einer Hecke; jedoch ist die Voraussetzung erfüllt, dass die Klage auf Beseitigung binnen sechs Jahren nach dem Anpflanzen erhoben werden muss.

In den Fällen, in denen der Abstand unmittelbar von der Höhe der Anpflanzung abhängig ist, muss § 47 Abs. 1 NachbG NRW so ausgelegt werden, dass die Ausschlussfrist erst dann beginnt, wenn der vom Gesetz vorgeschriebene Abstand infolge der dort vorgegebenen Wachstumshöhe der Anpflanzung nicht mehr gewahrt ist.

Beweisbelastet ist die Partei, die die Anpflanzung auf ihrem Grundstück vorgenommen hat.
LG Essen, AZ: 10 S 58/24, 02.10.2024
Gemäß § 543 Abs. 1 BGB kann jede Vertragspartei das Mietverhältnis aus wichtigem Grund außerordentlich fristlos kündigen.

Eine nachhaltige Störung des Hausfriedens liegt insbesondere dann vor, wenn eine Vertragspartei Straftaten begeht, hierunter fällt insbesondere der Straftatbestand der Bedrohung nach § 241 Abs. 1 StGB.

Hierbei muss die Straftat einen Bezug zum Mietverhältnis haben.
AG Bottrop, AZ: 12 C 44/22, 23.09.2024
Der Grundsatz ordnungsgemäßer Verwaltung erfordert bei umfangreichen Erhaltungsmaßnahmen in der Regel die Einholung von drei Vergleichsangeboten. Die Einholung von Vergleichsangeboten ist kein Selbstzweck, so dass dies in Einzelfällen entfallen kann, etwa, wenn die Beklagte sich nachweislich und nachdrücklich vergeblich um die Einholung weiterer Angebote bemüht hat.

Die Kosten einer von einem Wohnungseigentümer ohne Beschluss veranlasste Instandsetzungsmaßnahme kann ihm auch nachträglich erstattet werden, wenn die Maßnahme dem Wirtschaftlichkeitsgebot entsprach.

Zur Finanzierung einer bestimmten Erhaltungsmaßnahme können die Wohnungseigentümer eine Sonderumlage auch schon vor einer Auftragsvergabe beschließen.
AG Düsseldorf, AZ: 290a C 23/24, 23.09.2024
Die Bestellung eines nicht zertifizierten Verwalters über den 30.06.2024 widerspricht ordnungsgemäßer Verwaltung.

Eine Ausnahme kommt nur in Betracht, wenn folgende drei Voraussetzungen kumulativ erfüllt sind:

1. Es gibt weniger als 9 Sondereigentumsrechte
2. Der Verwalter muss zugleich Wohnungseigentümer sein.
3. Weniger als 1/3 der Wohnungseigentümer verlangen einen zertifizierten Verwalter.
AG Dortmund, AZ: 514 C 8/23, 19.09.2024
Ein Wohnungseigentümer ist klagebefugt, wenn Störungen des gemeinschaftlichen Eigentums sich auf den Bereich seines Sondereigentums auswirken.

Eine 2 m hohe und 1 m breite Glastrennwand als Sichtschutzwand stellt eine bauliche Veränderung dar, die das Einverständnis direkt beeinträchtigter Wohnungseigentümer bedarf.
AG Essen, AZ: 196 C 171/23, 12.09.2024
Es genügt nicht, wenn eine im Wege der Beschlussersatzungsklage angeordnete Beschlussfassung gefasst wird, sie muss anschließend auch umgesetzt werden.

Eine vom Gericht angeordnete Beschlussfassung darf nicht von weiteren Bedinungen abhängig gemacht werden.

Ist für die Umsetzung einer Instandsetzungsmaßnahme eine Baugenehmigung erforderlich, kann dieser Einwand im Vollstreckungsverfahren keine Berücksichtigung mehr finden.
LG Dortmund, AZ: 17 T 22/24, 09.09.2024