Kostenlose Urteile und Gerichtsentscheidungen

Neuste Urteile

Aus dem Vermögensberichts muss sich klar ergeben, ob es sich bei dem angegeben
" Saldo Bank" um den tatsächlichen Kontostand handelt und ob es sich um das
einzige Konto handelt, welches die Erhaltungsrücklage nur buchhalterisch ausweist.

Aus den Kontoständen muss sich ferner der konkrete Zuwachs ergeben. Insbesondere dürfen keine Zahlungen aus dem nachfolgernden Abrechnungsjahr einbezogen werden.

Die Entnahmen aus der Rücklage dürfen nicht als Ausgabe dargestellt werden.
LG Dortmund, AZ: 1 S 122/24, 25.05.2025
Die Bedrohung, gegen die Tochter des Vermieters von der Schusswaffe Gebrauch zu machen, rechtfertigt eine fristlose Kündigung auch dann, wenn es sich bei der Waffe um eine Gaspistole handelt.

Auch verbale oder (bestrittene) handgreifliche Auseinandersetzungen zwischen Mieter und Vermieter rechtfertigen das Inaussichtstellen des "Abknallens" nicht.
LG Essen, AZ: 10 S 211/24, 06.03.2025
Unter einem gebührenpflichtigen Krankentransport ist ein Transport zu verstehen, der die Beförderung von Erkrankten, Verletzten oder die fachgerechte Betreuung in einem Krankenkraftwagen durch dafür qualifiziertes Personal umfasst.

Ein solcher Transport einer verletzten Person ist nicht erfolgt, wenn sich die Tätigkeit des mit dem Gebührenbescheid festgesetzten Rettungswagens auf ein Aufklärungsgespräch gegenüber dem Verunfallten über mögliche Spätfolgen eines Unfalls beschränkt.
VG Stade, AZ: 10 A 846/21, 27.02.2025
Ist in der Teilungserklärung vereinbart, daß zur Gültigkeit eines Beschlusses
der Eigentümerversammlung das Protokoll von einem durch die Eigentümerversammlung bestimmten Wohnungseigentümer zu unterzeichnen ist, führt ein Verstoß hiergegen zur Anfechtbarkeit sämtlicher Beschlüsse.

Eine Heilung der fehlenden Protokollierung durch die nachträgliche Bestimmung
eines unterzeichnungsberechtigten Wohnungseigentümers auf einer späteren Eigentümerversammlung scheidet aus.
AG Essen, AZ: 196 C 141/14, 20.02.2025
Die GdWE hat gegen einen Miteigentümer einen Anspruch auf Unterlassung des Anbringens von Kameras bzw. Kameraattrappen auf dem gemeinschaftlichen Grundstück gem. § 1004 Abs. 1 S. 2 BGB iVm § 20 WEG. Insoweit entsteht der Überwachungsdruck auch, wenn es sich bei der angebrachten Kamera nur um eine Attrappe gehandelt hat.

Aus der bloßen Einräumung eines Sondernutzungsrechts folgt nicht ohne Weiteres die Berechtigung zu grundlegenden Umgestaltungen der jeweiligen Sondernutzungsfläche.

Der Anspruch auf Beseitigung ist ohne vorherigen Beschluss der Gemeinschaft der
Wohnungseigentümer zur Durchsetzung des Beseitigungsanspruchs gegen den
Beklagten einklagbar.

Der zur Beseitigung verpflichtete Wohnungseigentümer kann mit einer Geldforderung gegen die Gemeinschaft kein Zurückbehaltungsrecht geltend machen
AG Oberhausen, AZ: 334 C 69/23, 19.02.2025
Gemäß § 1004 Abs. 1 S. 1 BGB kann ein Miteigentümer im Fall der Beeinträchtigung des Eigentums von dem anderen Miteigentümer die Beseitigung der Beeinträchtigung durch Überwachungskameras verlangen.

Die Klägerin muss die mit der Bildüberwachung einhergehenden Einschränkungen nicht zugunsten der weder dem gemeinsamen Eigentum noch ihren eigenen, sondern ausschließlich den finanziellen Interessen des Beklagten dienenden Fortführung seiner Tätigkeit als Waffenhändler hinnehmen.
LG Duisburg, AZ: 5 S 14/24, 06.02.2025
Ein Verstoß gegen die Regelung in Form der qualifizierten Protokollierungsklausel führt lediglich zu einer Anfechtbarkeit, nicht aber zu einer Nichtigkeit in der Eigentümerversammlung getroffenen Beschlüsse.

Wird ein nichtteilnahmeberechtigter Vertreter eines Wohnungseigentümers der Versammlung verwiesen, liegt hier kein unberechtigter Ausschluss von der Eigentümerversammlung.

Macht die Teilungserklärung die Gültigkeit der Beschlüsse der Wohnungseigentümer von der Protokollierung und der Unterzeichnung durch den Verwalter und zwei von der Versammlung bestimmten Wohnungseigentümern abhängig, ist in der Versammlung aber nur der Verwalter anwesend, der zugleich Eigentümer ist, genügt es, wenn er das Protokoll unterzeichnet.
LG Dortmund, AZ: 1 S 193/24, 04.02.2025
Das dem Lebensgefährten einer Mieterin ausgesprochene Hausverbot schädigt ihren Ruf, auch wenn sie mittlerweile aus dem streitgegenständlichen Objekt ausgezogen ist.

Im Spannungsfeld zwischen dem Hausrecht des Vermieters und dem Besuchsrecht des Mieters ist die Verhängung nur unter den Voraussetzungen möglich, dass ein sachlicher Grund vorliegt, der Hausfrieden wiederholt und erheblich gestört wird.
AG Gladbeck, AZ: 11 C 56/24, 23.01.2025