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Zur Vereinbarung eines Schiedsverfahrens bei Anfechtungsverfahren, §§ 43 Nr. 4 WEG, 138 Abs. 1 BGB / keine rückwirkende Änderung des Kostenverteilerschlüssels
LG München I, AZ: 36 S 19072/09, 02.09.2010
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Keywords: Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop Beschlusskompetenz fehlende WEG Kostentragung Eigentümerversammlung Beschluss Beschlussanfechtung Kosten Kostentragung Teilungserklärung
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