Detailansicht Urteil
Tagesordnung muss mit der Einberufung bekannt gemacht werden / Zur Zweckbindung der Erhaltungsrücklage - Photovoltaikanlage als modernisierende Instandsetzungsmaßnahme? - § 19 WEG
AG Mülheim a. d. Ruhr, AZ: 13 C 1169/22, 25.10.2023
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Verbundene Urteile
-
LG Frankfurt am Main, AZ: 2-13 S 91/13, 16.07.2014
-
AG Schwerin, AZ: 14 C 20/11, 13.12.2013
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop
Ähnliche Urteile
- Verwalter darf WEG auch ohne Beschluss uneingeschränkt vertreten / Beschluss zur Auftragsvergabe eines "analogen" Angebots ist zu unbestimmt
- Nichtigkeit mangels Beschlusskompetenz der Gemeinschaft für das Verlegen eines Aufputzkanal im Sondereigentum; §§ 14, 20 Abs. 2 WEG
- Verwalter muss bei Wasserschaden im Sondereigentum unverzüglich tätig werden; § 27 WEG
- Zur Begründung neuer Kostenverteilerschlüssel und Lasten; §§ 16, Abs. 2 S. 2, 16 Abs. 2 WEG
- Drei Angebote sind Pflicht / Entlastung des Verwalters trotz fehlender Abrechnung? / Zum richtigen Ort und Zeit einer Eigentümerversammlung
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Gemeinschaftseigentum Veränderung Eigenbedarfskündigung Organisationsbeschluss Nachbarrecht Telefonwerbung Verwaltungsbeirat Wurzeln Sondereigentum Kündigung Kurioses Miete Einstimmigkeit Nutzungsentschädigung Makler Abschleppen Gegenabmahnung Eigentümerversammlung Schimmel Verkehrsunfall Arzthaftung Mietminderung Anfechtungsklage Wohnungseigentümer Tierhaltung Protokoll Teilungserklärung Jahresabrechnung Verwalter Garage Treppenlift Abmahnung Beirat Beschluss Wirtschaftsplan
Social Networks
Unsere Autoren
Frank DohrmannRechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop Stefan Specks
Rechtsanwalt
Düsseldorf Liubov Zelinskij-Zunik
Rechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!