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Schuhe ausziehen bei nicht ausreichender Trittschalldämpfung
LG Hamburg, AZ: 316 S 14/09, 15.12.2009
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Kommentar von std. iur. Anna Theis :
Die Entscheidung des Landgerichts ist eine Einzelfallentscheidung, die nicht der herrschenden Meinung entspricht. Dem Mieter/Wohnungseigentümer einer Wohnung aufzugeben, mit welchen Schuhen er die Wohnung zu betreten hat, lässt sich dogmatisch nicht rechtfertigen. Das Landgericht wollte eine augenscheinliche Provokation des Mieters sanktionieren. Es bleibt abzuwarten, ob dieser Entscheidung von anderen Gerichten gefolgt wird.
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Dieses Urteil wurde eingestellt von std. iur. Anna Theis
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