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Eigenbedarfskündigung auch kurz Abschluss des Mietvertrages zulässig; §§ 573 Abs. 2 Nr. 2, 242 BGB
BGH Karlsruhe, AZ: VIII ZR 233/12, 20.03.2013
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Kommentar von RA Frank Dohrmann, Bottrop:
Der BGH hat hier erstmalig entschieden, dass eine Eigenbedarfskündigung kurz nach Abschluss des Mietvertrages nicht rechtsmissbräuchlich ist, wenn im Zeitpunkt des Vertragsschlusses der Eigenbedarf noch nicht absehbar war. Will der Mieter dies verhindern, muss er künftig bei Vertragsschluss auf einen zeitlichen Kündigungsausschluss hinwirken.
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
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