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überhöhte Mietminderung kann fristlose Kündigung rechtfertigen
AG Bottrop, AZ: 15 C 58/12 PKH, 23.08.2012
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BGH Karlsruhe, AZ: VIII ZR 138/11, 11.07.2012
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Keywords: fristlose Kündigung Zahlungsverzug Mängelanzeige rechtzeitig rechtzeitige Mieter Vermieter Miete Mietminderung Minderung überhöhte § 543 III Nr. 3 a BGB i.V.m. § 569 III Nr. 1 BGB Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop verspätet Verzug Zahlungsverzug Fälligkeit Mietforderung
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Auch die Tatsache, dass das Amtsgericht erst im Prozess erstmals vorgebrachte angebliche Mängelrügen nur unter strengen Darlegungsvoraussetzungen beachten will, verdient angesichts der sonst großzügigen PKH-Gewährung zu Lasten der Staatskasse Respekt