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Rente mit 67 für Fussball-Profi: Befristung eines Arbeitsvertrages über mehr als zwei Jahre unzulässig; § 14 TzBfG
ArbG Mainz, AZ: 3 Ca 1197/14, 19.03.2015
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Befristung Fussballprofi Bundesliga FSV Mainz 05 Rechtsanwalt Frank Dohrmann kurioses
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