Detailansicht Urteil
Zum Gleichbehandlungsgrundsatz eines WEG-Verbandes bei Kündigung eines an einen Miteigentümer vermieteten Stellplatzes wegen unerlaubter Untervermietung; § 20 Abs. 3 WEG
BGH Karlsruhe, AZ: V ZR 234/11, 30.11.2012
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Garage Stellplatz Parkplatz Weitervermietung Untervermietung Mietvertrag Frank Dohrmann Bottrop Rechtsanwalt Wohnungseigentümer Kündigung Beschluss Eigentümerversammlung rechtswidriger vertragswidriger gebrauch Eigentümergemeinschaft
Ähnliche Urteile
- Keine eigenmächtige Ahndung von Parkverstößen durch PARKcontrol24 Ltd.; §§ 1004, 823 BGB
- Grds. kein Wegerecht zum Garten über das Sondernutzungsrecht eines anderen Miteigentümers
- Unpünktliche Mietzahlung als fristloser Kündigungsgrund nach vorheriger Abmahnung
- Richter verweigert freie Beweiswürdigung und denkt sich eigene Geschehnisabläufe aufgrund eigener Lebenserfahrung aus
- Zur erneuten Beweisaufnahme in der Berufungsinstanz aufgrund erstinstanzlicher fehlerhafter Feststellungen; § 529 Abs. 1 Nr. 1 ZPO
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Organisationsbeschluss Teilungserklärung Kurioses Kündigung Einstimmigkeit Garage Mietminderung Sondereigentum Abschleppen Treppenlift Verwalter Wurzeln Tierhaltung Verwaltungsbeirat Abmahnung Anfechtungsklage Arzthaftung Wohnungseigentümer Protokoll Verkehrsunfall Wirtschaftsplan Veränderung Schimmel Jahresabrechnung Beschluss Eigentümerversammlung Miete Nachbarrecht Gemeinschaftseigentum Eigenbedarfskündigung Nutzungsentschädigung Telefonwerbung Beirat Makler Gegenabmahnung
Social Networks
Unsere Autoren
Frank DohrmannRechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop
Stefan SpecksRechtsanwalt
Düsseldorf
Liubov Zelinskij-ZunikRechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
